Mit einer neuen Webseite Frag den Staat sollen Anfragen von Bürgerinnen und Bürger in Kontakt zu treten. Hierbei werden allgemeine Anfragen von Mitarbeitern in den verschiedenen Behörden beantworten bzw. sollen es zu mindest. Die Webseite ist gestern gestartet und seitdem gibt es 52 Anfragen. 

„Nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes ist eine Bundesbehörde verpflichtet, auf Ihren Antrag auf Informationszugang zu antworten. Die Antwort wird entweder die gewünschten Informationen umfassen oder einen rechtlich gültigen Grund nennen, warum kein Zugang zu den Informationen gewährt werden kann. Eine dritte Antwortmöglichkeit wäre, dass der Behörde die angefragten Informationen nicht vorliegen.“ heißt es in der Hilfe zur Webseite.

Jede Anfrage bekommt eine Frist von einem Monat, was ebenfalls auf das IFG zurück geht. Sollte eine Behörde nicht fristgerecht antworten, dann muss die Verzögerung auch begründet werden. Ob sich die Webseite durchsetzen wird, wird sich freilich erst in der Zukunft zeigen. Bisher ist keine der Anfragen beantwortet worden, aber zumindest bei einigen gibt es noch schon eine Empfangsbestätigung der Behörde.

Spezielle Einzelfallanfragen werden wahrscheinlich nicht konkret beantwortet. Außerdem sind die meisten Anfragen öffentlich.

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